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Steuern sparen mit der Krankenversicherung

  • April 12, 2022

Deine Versicherungsbeiträge kannst Du in vielen Fällen in Deiner Steuererklärung als sog. Sonderausgaben geltend machen. Durch eine geschickte Gestaltung kannst Du hier die Steuerbelastung deutlich mindern.

Heute stellen wir Dir vor, wie Du mit der cleveren Gestaltung Deiner Beiträge zur Krankenversicherung ordentlich Steuern sparen kannst. Denn durch eine Vorauszahlung Deiner Krankenversicherungsbeiträge schon heute für das nächste Jahr erreichst Du eine hohe Steuererstattung.

Wie das funktioniert? Das Modell beruht darauf, dass Deine Krankenversicherungsbeiträge fast vollständig als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden können. Es gibt hier keinen Höchstbetrag. Die Beiträge wirken sich immer im Jahr der Zahlung steuermindernd aus, auch wenn sie schon für die Zukunft gezahlt werden.

Neben den Krankenversicherungsbeiträgen können grundsätzlich auch die Beiträge zu anderen Versicherungen,  z.B. Lebens-, Haftpflicht-, Pflege- und Unfallversicherungen geltend gemacht werden. Eine komplizierte steuerliche Höchstbetragsberechnung führt jedoch dazu, dass sich diese Beiträge nicht steuermindernd auswirken, wenn zugleich Krankenversicherungsbeiträge geltend gemacht werden.

Fazit: Ohne Krankenversicherungsbeiträge können diese anderen Versicherungen steuermindernd angesetzt werden.

Auf Deine Krankenversicherung kannst Du aber nicht verzichten. Du wirst dich jetzt also fragen wie das gehen soll. Was hältst Du davon die Beiträge zu Deiner Krankenversicherung schon für ein ganzes Jahr im Voraus zu bezahlen. Das ist bei privat oder freiwillig gesetzlich Versicherten möglich. Und der Gesetzgeber lässt das ausdrücklich zu. Einige Krankenversicherungen gewähren Dir dafür auch noch einen Rabatt.

Also: Du zahlst jetzt noch in diesem Jahr den Krankenversicherungsbeitrag für das nächste Jahr. Die in diesem Jahr gezahlten Beiträge (also für 2 Kalenderjahre) machst Du in Deiner Einkommensteuererklärung geltend. Folge: Steuererstattung. Im Folgejahr kannst Du keine Beiträge zur Krankenversicherung steuerlich geltend machen, denn die hast Du ja schon im Vorjahr gezahlt. Aber die übrigen Versicherungen machst Du steuerlich geltend. Und durch diesen kleinen Trick wirken sich diese im Folgejahr dann auch steuermindernd aus.

Ergebnis: Bei Ehegatten ist eine Steuerersparnis von über € 2.800 möglich. Nutze diese Gelegenheit und gib das Geld doch besser für eine schöne Urlaubsreise aus.

Übrigens: Du kannst Krankenversicherungsbeiträge auch für 2 Jahre im Voraus zahlen und damit die Steuerersparnis noch erhöhen

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