Die Grundsteuerreform

In Deutschland müssen rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden, denn der Gesetzgeber hat 2019 eine Grundsteuerreform verabschiedet. Das Bundesverfassungsgericht fordert diese Neuregelung, da der bislang von den Finanzämtern berechnete Wert der Grundstücke und Gebäude auf veralteten Zahlen beruht.

Alle die ein Grundstück ihr Eigen nennen, müssen vom 01.07. bis spätestens 31.10.2022 (!) eine entsprechende Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Einreichen bedeutet in elektronischer Form. Steuererklärungen auf Papier werden nicht akzeptiert.

Als Basis für die Neubewertung werden die Wertverhältnisse vom 01. Januar 2022 zugrunde gelegt.

Die Finanzverwaltung beabsichtigt aber zumindest alle Grundstückseigentümer im Mai und Juni 2022 anzuschreiben und die das Grundstück betreffenden Daten, die dem Finanzamt bereits vorliegen, zu übermitteln. Daneben sind aber noch eine ganze Reihe zusätzlicher Angaben in der Steuererklärung zu machen.

Wenn Du Eigentümer eines Grundstückes (Ein- oder Mehrfamilienhaus, Eigentumswohnung, unbebautes Grundstück) bist, dann bist auch du unmittelbar betroffen und gesetzlich verpflichtet an dem Neubewertungsverfahren teilzunehmen.

Der dann festzustellende neue Einheitswert ist dann Grundlage für die Grundsteuer ab 2025 und hat daher eine Auswirkung auf die Höhe dieser Steuer über viele Jahre. Es ist also besonders wichtig, dass die Steuererklärung vollständig und richtig ausgefüllt wird. Hier ist die Beauftragung eines Steuerberaters sicherlich eine gute Idee.