Steuerzins neu geregelt

Bislang hat das Finanzamt seine Nachforderungen mit jährlich 6 % verzinst. Dieser Zinssatz ist aber seit 2019 deutlich zu hoch und daher verfassungswidrig. Nun hat der Bundestag eine Neuregelung der Verzinsung beschlossen. Rückwirkend ab 2019 wird ein Zins von 1,8 % jährlich erhoben.

Wir hatten für unsere Mandanten in den letzten Jahren immer Einspruch gegen die zu hohen Zinsfestsetzungen eingelegt. Das Finanzamt muss deshalb in diesen Fällen die Zinsfestsetzungen rückwirkend korrigieren und zuviel gezahlte Zinsen erstatten.